Nichtigkeit

Nichtigkeit
nicht:
Das heute als Adverb verwendete Wort (mhd. niht, ahd. niwiht) ist aus ahd. ni ‹eo› wiht »nicht ‹irgend›etwas« entstanden.
Die Negativpartikel ahd. ni steckt z. B. auch in nein und nie (vgl. un...); über ahd. eo, io »immer, irgend‹einmal›« s. den Artikel je; über ahd. wiht »etwas« s.
den Artikel Wicht. – In ahd. und auch in mhd. Zeit wurde »nicht« als Indefinitpronomen und als Substantiv verwendet. Dieser Wortgebrauch war noch bis ins 16. Jh. hinein üblich, beachte dazu die bewahrten Kasusformen in »mitnichten«, »zunichte machen« usw. Seit dem 14. Jh. setzte sich als Substantivpronomen für mhd. niht allmählich mhd. niht‹e›s durch ( nichts). – Abl.: nichtig »unbedeutend, wertlos« (16. Jh.), dazu Nichtigkeit (15. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Nichtigkeit — Nichtigkeit,die:1.〈etw.völligUnwichtiges〉Nichts·Belanglosigkeit·Kleinigkeit·Petitesse·Quisquilien♦umg:Läpperei·Quark·Kinkerlitzchen(Pl)·Kleinkram·Peanuts;auch⇨Nebensache–2.〈etw.gegenüberderGrößedesSeinsbzw.GottesvölligUnbedeutendes〉gehoben:Eitelke… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Nichtigkeit — ist: Unwirksamkeit, der Rechtsbegriff Unwirksamkeit ex tunc (von Anfang an) Vanitas, die Vergänglichkeit alles Irdischen Nihilismus, weltanschauliches Grundprinzip, das Nichtanerkennen von Moral und tradierten Wertvorstellungen …   Deutsch Wikipedia

  • Nichtigkeit — (Nullität), in der Rechtssprache die völlige Ungültigkeit einer Rechtshandlung, so daß sie rechtlich als nicht geschehen anzusehen ist. Die Folge davon ist, daß die N. für und gegen jeden ihre Wirkung ausübt, daß sie vom Richter von Rechts wegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nichtigkeit — Nichtigkeit, Nullität, Rechtsungültigkeit. Sei es ein Rechtsgeschäft selbst oder ein Akt eines Prozesses, denen die gesetzlichen Bedingungen zur Gültigkeit abgehen u. die daher mit der N. klage (N.beschwerde, querela nullitatis) nichtig erklärt,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Nichtigkeit — 1. ↑Inanität, ↑Nullität, 2. Lappalie …   Das große Fremdwörterbuch

  • Nichtigkeit — Kinkerlitzchen (umgangssprachlich); Kleinigkeit; Lappalie; Unwirksamkeit * * * Nịch|tig|keit 〈f. 20〉 I 〈unz.〉 1. 〈Rechtsw.〉 die Unwirksamkeit staatl. od. privater Rechtsakte, Ungültigkeit 2. 〈allg.〉 Wertlosigkeit ● die Nichtigkeit alles… …   Universal-Lexikon

  • Nichtigkeit, die — Die Nichtigkeit, plur. inus. der Zustand, die Eigenschaft eines Dinges da es nichtig ist, in allen Bedeutungen dieses Wortes. Die Nichtigkeit eines Vertrages, eines Versprechens, dessen Ungültigkeit, Nullität. Die Nichtigkeit der guten Werke, des …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nichtigkeit — I. N. eines Rechtsgeschäfts: 1. Begriff: Vollständige rechtliche Wirkungslosigkeit eines ⇡ Rechtsgeschäfts (v.a. eines Vertrages). 2. N. tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138… …   Lexikon der Economics

  • Nichtigkeit — Nịch|tig|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Unwirksamkeit — Nichtigkeit * * * Ụn|wirk|sam|keit 〈f. 20; unz.〉 unwirksame Beschaffenheit * * * Ụn|wirk|sam|keit, die; : das Unwirksamsein. * * * Unwirksamkeit,   Recht: Ungültigkeit oder Vernichtbarkeit eines Rechtsakts. Unwirksamkeit tritt bei… …   Universal-Lexikon

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